Jahresabschluss
Als Grundlage für die Ermittlung der steuerlichen Belastung verwendet die Finanzverwaltung den Jahresabschluss. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die der Unternehmer wählen kann:
- Einnahme - Überschuss - Rechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung einer Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung
Für beide Formen des Jahresabschlusses gelten eigene gesetzliche Regelungen, im Rahmen derer steueroptimale Gestaltungen ihren Raum haben. Steuerberatung heißt, Sie zu unterstützen, diesen Raum für sich zu nutzen.
Unsere Leistungen umfassen zusätzlich:
- Erstellung von Handelsbilanzen und Steuerbilanzen
- Betriebswirtschaftliche Analysen
- Branchenvergleiche
- Erstellung der Unterlagen für die elektronische Offenlegung im Unternehmensregister nach den gesetzlichen Anforderungen
Wir stehen als kompetenter Partner nach Ihren Wünschen zur Verfügung.